Netzschutz – Im Dienste der Erneuerbaren

In den letzten Jahren stehen im Bereich der Erneuerbaren Energien nicht mehr nur Anlagen und Hersteller im Fokus. Inzwischen hat sich eine Vielzahl unterschiedlicher Dienstleistungen rund um die Projekte entwickelt. Diese teilen sich in die Gruppen Planung, Projektierung und Finanzieren von Anlagen, deren Steuerung, Wartung und Betriebsführung sowohl in technischer wie in kaufmännischer Hinsicht, dazu kommen Angebote für Schulungen und Trainings. Allesamt Beiträge zur Wertschöpfung in ökonomischer Hinsicht. Schon im Herbst 2009 hat das IÖW (Institut für ökologische Wirtschaftsforschung) in Berlin sich bei einer Sitzung des Koordinierungskreises der Exportinitiative Erneuerbare Energien mit dem Thema Dienstleistungen und deren Exportpotenzial beschäftigt.

 

Dass „die Erneuerbaren“ flexibler werden müssen und dass das ohne schnelle Datenleitungen und entsprechende Regel- und Steuertechnik nicht geht, ist allen klar. Dazu kommen neben der Technologie die passenden Dienstleistungen.

 

Unsere Dienstleistung, die Netzschutzprüfung im Detail

Ein Beispiel für eine solche Dienstleistung ist das Durchführen von Netzschutzprüfungen, die in der VDN-Richtlinie turnusmäßig alle vier Jahre empfohlen werden. Die VDN-Richtlinie für digitale Schutzsysteme enthält die allgemeinen Anforderungen an Schutzsysteme mit digitalen Schutzeinrichtungen, aber auch Festlegungen wie diese beschafft, eingesetzt und betrieben werden sollen. Die Richtlinie dient als Entscheidungsgrundlage für Betreiber und Hersteller und definiert

 

  • Vorzugswerte aus den in den Normen genannten, möglichen Werten
  • Nicht genormte Funktionalitäten und Verfahren
  • Erfahrungswerte aus dem Betrieb der Geräte in den Netzen

 

Damit Anlagen die für einen sicheren Betrieb notwendigen Mindeststandards erfüllen, empfiehlt der VDN, die Richtlinie zum Vertragsbestandteil zwischen Hersteller und Netzbetreiber zu machen.

 

Was ist Netzschutz genau?

Grundsätzlich kommt es darauf an, dass ein Versorgungsnetz möglichst ungestört arbeiten kann. Trotzdem können eine ganze Reihe potenzieller Fehler auftreten zum Beispiel Überstrom, Über- beziehungsweise Unterspannung, Über- oder Unterfrequenz. Die Aufgabe des Netzschutzes besteht darin, solche Netzfehler möglichst schnell zu erkennen, im System zu lokalisieren und derartige Fehler von Über- und Unterfunktion abzugrenzen. Dann wird das Netzsegment, in dem der Fehler aufgetreten ist, selektiv vom Netz getrennt.

 

 

 

Das restliche Versorgungsnetz kann ungestört weiter betrieben werden. Der Netzschutz trägt also dazu bei, Menschen und Geräte vor unmittelbarem Schaden zu bewahren und potenzielle Produktionsausfälle zu begrenzen.

 

In Energieerzeugungsanlagen (EZA) und Energieerzeugungseinheiten (EZE) kommen meistens Multifunktionsschutzgeräte zum Einsatz. Sie kombinieren verschiedene Schutzfunktionen miteinander:

 

  • Blindleistungsrichtungs-Unterspannungsschutz (QU-Schutz)
  • Spannungsschutz
  • Spannungs- und Frequenzschutz
  • Überstromzeitschutz
  • Erdschlussschutz

 

Die Geräte müssen gemäß der Vorgaben im TR8-Bogen des

Energieversorgungsunternehmens parametriert und vor Ort geprüft werden.

 

Bei der eigentlichen Netzschutzprüfung verbindet man eine computergestützte Schutzprüfeinrichtung mit dem Schutzgerät der EZE oder EZA. Über Prüfabläufe werden dann beispielsweise Netzfehler simuliert und durchfahren und die korrekte Parametrierung nachgemessen. Der Anlagenbetreiber muss die Ergebnisse, die in einem Prüfprotokoll dokumentiert sind, beim Netzbetreiber auf Verlangen nachweisen. Die Netzschutzprüfung weist für eine Anlage die Funktionsfähigkeit der Schutzsysteme nach. Eine Anforderungen, die wiederum Bestandteil der Konformitätsprüfung, gemäß FGW TR 8, ist.

 

Dazu kommen Anforderungen, die im Lastenheft Blindleistungsrichtungs-Unterspannungsschutz (QU-Schutz) des FNN (Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE) zusammengefasst sind. Die beschriebenen Einstellungen der Systemautomatik sind für alle Erzeugungsanlagen vorgeschrieben.

Diese Systemautomatik besteht einerseits aus Spannungs- und Frequenzrelais auf der Maschinenseite der Erzeugungseinheiten und andererseits aus einem Blindleistungsrichtungs-Unterspannungsrelais am Netzanschlusspunkt.

Um den so genannten Systemdienstleistungsbonus (SDLWindV) zu erhalten, fordert die Rechtsverordnung zum EEG ein derartiges Blindleistungsrichtungs-Unterspannungsrelais (QU-Relais).

 

Fazit: Die Onshore-Windenergie ist eine der wichtigsten Bausteine der Energiewende und kein Nischenprodukt mehr. Der Anteil im Strom-Mix macht fast die Hälfte des Anteils an Erneuerbarem Strom in Deutschland aus. Das hat im Wesentlichen zwei Gründe. Windenergie ist besonders kostengünstig

und die Anlagen sind in den letzten Jahren technisch sehr viel leistungsfähiger, sicherer und wirtschaftlicher geworden. Dazu tragen die entsprechenden Services bei.

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